Fragen und Antworten

Wie viele theoretische Pflichtstunden muss ich absolvieren? Welche Sonderfahrten benötige ich für die praktische Führerscheinprüfung? Egal, welche Frage Dir im Kopf herumspukt, wir haben die Antworten! Hier findest Du die wichtigsten Informationen rund um die Führerscheinausbildung auf einen Blick.

Eine erfolgreiche Führerscheinausbildung ist aber immer auch von persönlichen Faktoren abhängig. Deshalb stimmen wir unser Ausbildungskonzept gemäß Deiner individuellen Bedürfnisse gemeinsam mit Dir ab.

Wir freuen uns, Dich hierzu in unserer Fahrschule zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch begrüßen zu dürfen! Vereinbare gleich online einen Termin.

WIE VIELE THEORIESTUNDEN BENöTIGE ICH?

Der Theorieunterricht ist in 14 Einheiten unterteilt. Diese sind Pflicht.

WIE VIELE FAHRSTUNDEN BENöTIGE ICH?

12 Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben. Wie viele Übungsstunden Du benötigst, hängt davon ab, wie schnell Du Dich im laufenden Verkehr einfügst und sicher fühlst.

ANMELDUNG

Wann kann ich mich anmelden?

  • Immer 6 Monate vor Deinem Geburtstag darfst Du mit der Ausbildung beginnen.

Wie kann ich mich anmelden? 

  • Du kannst Dich hier auf unserer Webseite anmelden oder während unseren Öffnungszeiten in unseren Filialen. 

Was muss ich mitbringen zur Anmeldung?

  • Es wäre von Vorteil, wenn Du Deinen Personalausweis dabei hast bzw. bei einer Erweiterung auch Deinen Führerschein.

ANTRAG

Wie lange dauert es bis die Führerscheinstelle meinen Antrag bearbeitet hat und ich zur Theorieprüfung kann?

  • Ca. 6-12 Wochen, daher bringe die Unterlagen für den Antrag so schnell wie möglich zum Rathaus. 

Welche Unterlagen benötige ich, um den Antrag abzugeben?

  • Antrag (erhältst Du bei uns in der Fahrschule)
  • Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs 
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest
  • Personalausweis

zusätzlich bei BF17:

  • Antrag BF17 (Beide Erziehungsberechtigte müssen unterschreiben) 
  • Beiblatt BF17 (pro Begleitperson ein Beiblatt)
  • Je Begleitperson eine Kopie vom Führerschein (Vorder- und Rückseite)

PRÜFUNG

Wann kann ich frühestens meine Prüfung machen?

  • Die Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Deinem Geburtstag.
  • Die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Deinem Geburtstag.

Mit wem mache ich den Termin für die Theorieprüfung aus?

  • Den Termin bekommst Du nach Deiner Probeprüfung bei uns in der Fahrschule.

Von wem bekomme ich den Termin für die praktische Prüfung?

  • Dein Fahrlehrer spricht mit dir den Termin ab, sobald du prüfungsreif bist. Vertraue Deinem Fahrlehrer. Er wird keine Stunde zuviel mit dir fahren. Dafür stehen wir mit unserem guten Namen.

FAHRSTUNDEN

Ab wann kann ich Fahrstunden ausmachen?

  • Nach bestandener theoretischen Prüfung oder nach Absprache.

Wie kann ich eine Fahrstunde absagen?

  • Du kannst Fahrstunden generell per Telefon, WhatsApp, SMS oder persönlich bei Deinem Fahrlehrer absagen. Solltest Du per Whatsapp oder SMS abgesagt haben, benötigst Du dringend ein Feedback von uns. 
    Fahrstunden sind rechtzeitig abzusagen! (48 Stunden vorher)

Muss ich eine zu spät abgesagte Fahrstunde bezahlen?

  • Ja, grundsätzlich schon. Denn Fahrschule ist ein Termingeschäft, Stunden, die nicht wahrgenommen werden, können von uns nicht mehr nachbesetzt werden und bedeuten einen Verdienstausfall. Wir bitten Dich daher um Verständnis. Deshalb ist es wichtig Deine Fahrstunden so früh wie möglich abzusagen. Wir versuchen für Dich einen Ersatz zu finden. Falls das gelingt, musst Du die Fahrstunde nicht bezahlen.

PROBEPRÜFUNG

Wann kann ich zur Probeprüfung kommen?

  • Sobald Du bei deinem Lernprogramm prüfungsreif bist, kannst Du zu einer Probeprüfung zu uns in die Filiale kommen.
  • Unsere Probeprüfung findet jeden Dienstag ab 17:30 Uhr in unserer Filiale in Kirchheim statt. In Schlierbach und Ötlingen nach Vereinbarung. 

BERATUNGSGESPRÄCH VEREINBAREN

Du hast noch offene Fragen? Wir beraten Dich gerne.

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